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Vorstandsentscheidung zum Thema Vereinsspielerstatus und die „wilde Liga“ Brandenburgs
Datum: 22.01.19   Verfasser: Andreas Grote

Vorstandsentscheidung zum Thema Vereinsspielerstatus in der „wilden Liga“ Brandenburgs
Am 17.01.2019 traf der Vorstand der FVTT erstmalig im neuen Jahr zusammen und hatte u. a. das Thema „wilde Liga“ als Tagesordnungspunkt auf der Agenda, da es gehäuft zu Unmut und auch mittlerweile Protesten gekommen ist.
Nach ausgiebiger und durchaus lebhafter Diskussion wurde nun folgende Auslegung und Vorgehensweise festgelegt:
1. Gemäß aktueller Spielordnung FVTT e.V. vom 15.05.2018 § 2 Spielberechtigung Absatz 1 wird der Satz „Gehören sie einem Verein des DTTB als "aktive" Mitglieder an, erhalten sie den Spielerstatus „VS“.“ so ausgelegt, dass jeder Spieler, der aktiv in einer Mannschaft eines beim DTTB und seinen Landesverbänden gemeldeten Vereins spielt, immer den Status „Vereinsspieler“ erhält. Abhängig von diversen Kriterien aus Absatz 3 Ausnahmeregelungen gibt es unterschiedliche Gastspielerstatus. Wenn also beispielsweise ein Spieler in der Berliner oder Brandenburger Verbandsliga spielt, aber dem Mutterunternehmen der BSG nicht angehört, darf er als VG33 mitspielen. Wenn derselbe Spieler bei einem Verein oder einer Spielgemeinschaft spielt, die mindestens eine Mannschaft bei einem DTTB-Wettbewerb einsetzt, erhält der Spieler ebenfalls den Gastspielervereinsstatus VG33, auch (und das ist nun neu und entgegen der bisher gelebten Auslegung) wenn er selbst nicht in dieser Mannschaft sondern in einer Mannschaft außerhalb des DTTB-Wettbewerbs (z. B. der „wilden Liga“ in Brandenburg) spielt. Wenn jedoch derselbe Spieler bei einem Verein oder einer Spielgemeinschaft spielt, die keine Mannschaft bei einem DTTB-Wettbewerb einsetzt, erhält der Spieler den Gastspielerstatus GS20 bzw. GS21.
2. Eine Teilnahme am Spielbetrieb der ev. Sportarbeit führt nicht zum Status „Vereinsspieler“.
3. Wir werden uns vom Tischtennis-Verband Brandenburg e.V. (kurz TTVB) eine Liste aller dort angemeldeten Vereine anfordern.
4. Es werden alle Betriebssportgemeinschaften der FVTT nun aufgefordert, eine Antwort bis 28.02.2019 auf die Frage zu schicken, ob und welche ihrer Mitglieder in einem Brandenburger Verein spielen. Der Verein ist entsprechend zu nennen, um ihn gegen die Liste des TTVB zu prüfen. Da in Berlin alle Tischtennisvereine dem BeTTV angehören, benötigen wir darüber keinen separaten Nachweis. Diese Spieler sind automatisch auch Mitglied beim DTTB und gemäß unserer SpO immer Vereinsspieler.
5. Das Meldewesen prüft bis 31.03.2019 den Status der gemeldeten Spieler. Ab 01.04.2019 wird der Status gemäß o.g. Regelung ggfs. angepasst.
6. Spieler, die aktuell den Gastspielerstatus besitzen, weil diese Regelung bisher anders ausgelegt wurde, behalten diesen als „Übergangslösung“ bis zum 01.04.2019, um den betroffenen Mannschaften genug Zeit zu geben, sich darauf einzustellen.
7. Spieler, die nicht als Vereinsspieler gemeldet werden, aber dennoch gemäß o.g. Auslegung diesen Status erhalten müssen, werden ohne Übergangszeit, also rückwirkend zum Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung auf den Status VG33 gesetzt. Als Folge daraus könnte eine Spielumwertung bereits gespielter Spiele durch den Spielausschuss durchgeführt werden.
8. Die eingebrachten Proteste werden aufgrund der erläuterten Vorgehensweise zwar grundsätzlich abgelehnt, wir sind jedoch den Einreichern sehr dankbar für alle eingebrachten Informationen zu dieser Unklarheit, denn sie waren bzw. sind der Auslöser zu dieser Entscheidung.

AGrote, 22.01.2019 (Update 31.01.2019)


Weitere Informationen:
http://fvtt-berlin.de/

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