FV Tischtennis Berlin e.V.
TischtennisLive - Online Ergebnisdienst


Ergebnisdienst
Mein Bereich
Verwaltung



Allgemein
Startseite
Verbands-News
Verbands-Termine
Dokumente
Links
Forum
Suchen & finden
Andere Verbände
Sportstätten
Statistik-Archiv

Spielbetrieb 2023/24
Herren
Senioren
Klassenmeisterschaft
Pokal Herren

Service
Anmelden
Registrieren
Seitendarstellung
Funktionäre
Ansprechpartner


News Diese Seite nach RSS exportierenDiese Seite nach PDF exportierenDiese Seite nach RTF exportierenDiese Seite drucken


Spielbetrieb wird am 28.02.2022 wieder aufgenommen
Datum: 16.02.22   Verfasser: Andreas Grote

Der Vorstand der Fachvereinigung Tischtennis hat gestern in seiner Präsenzsitzung in der Geschäftsstelle beschlossen, den Spielbetriebs am 28.02.2022 wieder aufzunehmen. Die aktuelle Entwicklung der Öffnung von Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben gibt uns die Möglichkeit, auch unseren Spielbetrieb unter angemessenen Bedingungen wieder durchzuführen. Die Saison endet am 27.05.2022.

Gespielt wird weiterhin nach den 2G-plus-Bedingungen.

Wir orientieren uns hier an den Corona FAQ vom 16.02.2022 des LSB (Corona FAQ - Landessportbund Berlin (lsb-berlin.net)).

Der Senat hat in der Verordnung unter anderem die 2G-plus-Bedingungen gemäß § 9a angepasst. Danach sind mit Wirkung vom 5. Februar 2022 an folgende Personengruppen bei Anwesenheit in gedeckten Sportanlagen (=Sporthallen) von der zusätzlichen Testpflicht befreit:

- Personen mit Auffrischimpfung ("Geboosterte") zeitlich unbegrenzt

- frisch doppelt Geimpfte bzw. frisch geimpfte Genesene bis zu 3 Monate nach der Impfung

- frisch Genesene bzw. frisch genesene Geimpfte bis zu 3 Monate nach nachgewiesener Genesung

Des Weiteren entfällt mit Inkrafttreten der Verordnung am 5. Februar die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation in gedeckten Sportanlagen; diese war für ungedeckte Sportanlagen bereits vor einiger Zeit entfallen.

§31 GEDECKTE SPORTANLAGEN, FITNESS-, TANZSTUDIOS o.ä.

(1) Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter der 2G-Bedingung zulässig, wobei abweichend von § 9 Absatz 2 Nummer 6 zusätzlich zu der Maskenpflicht nach § 2 nach Wahl der Verantwortlichen einheitlich die Pflicht besteht, den Mindestabstand nach § 1 Absatz 2 einzuhalten oder eine negative Testung nachzuweisen. § 9a gilt entsprechend. Die Maskenpflicht besteht nicht während der Sportausübung.

Die Senioren sollen alle geplanten Spiele der Saison in der restlichen Spielzeit spielen, jedoch muss nicht im geplanten Monat gespielt werden sondern die jeweilige Heimmannschaft soll dem Gegner wie sonst auch 2 Termine mit mind. 8 Tagen Vorlauf vorschlagen. Wir hoffen auf ein glückliches Händchen der Mannschaftsführer, um die Spiele durchführen zu können.

Die Damen-/Herrenmannschaften spielen lediglich die Hinrunde zu ende, d. h. alle offenen Spiele aus dem Jahr 2021 sollen bis 27.05.2022 ausgetragen werden. Auch hier soll nun die jeweilige Heimmannschaft dem Gegner 2 Termine mit mind. 8 Tagen Vorlauf vorschlagen. Mit einer kompletten Hinrunde können wir den Auf- und Abstieg wie gewohnt durchführen.

Kann die eigene Spielstätte nicht genutzt werden, ist beim Gegner zu spielen. Ist auch dies nicht möglich, sollte das Spiel weiter nach hinten verschoben werden oder beim Verband um eine neutrale Spielstätte bitten.

Bleibt oder werdet gesund. Solltet ihr dennoch erkranken, wünschen wir euch einen milden Verlauf.

Der Vorstand, 16.02.2022 (aktualisiert um Corona-Bedingungen am 17.02.2022)


Anmelden oder Neu registrieren Impressum Datenschutz Kontakt

Sie sind hier: > Verbands-News