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1. Deutsche Betriebssport Meisterschaft im Tischtennis 2er Mannschaft
Datum: 19.10.2024 - 20.10.2024   Verfasser: Andreas Grote   Ort: Lübeck

Ausschreibung:
Der 1. Deutsche Betriebssport Meisterschaft im Tischtennis 2er Mannschaft
am 19. / 20. Oktober 2024 in Lübeck
Veranstalter:
Deutscher Betriebssportverband e.V.
Ausrichter:
Landesbetriebssportverband Schleswig-Holstein e.V.
Wettbewerbe:
2er Mannschaft
Austragungsort:
Lübeckersportverein von1876
Travemünder Allee 69E, 23568 Lübeck
Termin:
19. / 20. Oktober 2024
Startzeit:
Samstag 19.Oktober 9:30 Uhr
Sonntag 20.Oktober 9:30 Uhr
Bei einer hohen Beteiligung behält sich die Turnierleitung zur Verkürzung der Wartezeiten
vor, den Spielbeginn für einige Klassen auf einen späteren Zeitpunkt festzusetzen. Die
Teilnehmer*innen werden informiert.
Akkreditierung:
Begrüßung und Akkreditierung der bereits angereisten Teilnehmer*innen Freitag
18.Oktober 2024 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Zuschauerbereich der Sporthalle. Am
19.Oktober 2024 ab 8:00 Uhr im Turnierleiterbüro.
Meldeschluss:
10.September 2024
Nachmeldungen sind nicht möglich. Ersatz in gleicher Klasse kann bis Turnierbeginn
gestellt werden.
Meldeanschrift:
Stephan Sahmkow, 23562 Lübeck, Beim Stadthof 3, E-Mail: Sahmkow@lbsv-sh.de
Meldungen sind nur per E-Mail schriftlich auf den entsprechenden Meldeformularen
vorzunehmen. Die Meldungen werden erst nach Eingang der Teilnehmergebühr
berücksichtigt.
Turnierklassen Vereinsspieler*in :
Bei der Mannschaftskonkurrenz werden die QTTR / Live PZ Werte der einzelnen
Spieler*innen, die sich zu einer Mannschaft zusammenfinden, jeweils addiert, unabhängig
von der individuellen Leistungsfähigkeit (QTTR / Live PZ Wert) einer Einzelperson. Hier
gelten zur Einteilung folgende QTTR / Live PZ Summen für das meldende Paar:
VK 1: QTTR / Live PZ Summe von 3600 oder höher
VK 2: QTTR / Live PZ Summe von 3200 bis 3599
VK 3: QTTR / Live PZ Summe von 2800 bis 3199
VK 4: QTTR / Live PZ Summe von 2400 bis 2799
VK 5: QTTR / Live PZ Summe von unter 2400
Es können in einer Mannschaft somit wahlweise zwei Männer, ein Mixed oder zwei
Frauen gemeinsam antreten. Eine Vermischung von Vereins- und
Nichtvereinsspieler*innen ist jedoch nicht zulässig.
Mannschaften können auch mit Spielern*innen aus verschiedenen Betriebssport-,
Freizeitsport- oder Sportgruppen usw. gebildet werden.
Es gilt die Leistungszahl (QTTR, Live PZ Wert) mit Stand August 2024.
Turnierklasse Nichtvereinsspieler*in
Altersklasse 1: Geburtsjahr 1989 oder später
Altersklasse 2: Geburtsjahr 1974 bis 1988
Altersklasse 3: Geburtsjahr 1959 bis 1973
Altersklasse 4: Geburtsjahr 1949 bis 1958
Altersklasse 5: Geburtsjahr 1948 oder früher
In den Altersklassen (AK1 – AK 5) richtet sich die Spielklasse nach dem/der jüngeren
Spieler*in.
Es können in einer Mannschaft somit wahlweise zwei Männer, ein Mixed oder zwei
Frauen gemeinsam antreten. Eine Vermischung von Vereins- und
Nichtvereinsspieler*innen ist jedoch nicht zulässig.
Mannschaften können auch mit Spielern*innen aus verschiedenen Betriebssport-,
Freizeitsport- oder Sportgruppen usw. gebildet werden.
Ein Verstoß gegen die Startberechtigungen führt zum Ausschluss vom gesamten Turnier.
Bei Ausschluss werden alle ausgetragenen Spiele annulliert.
Teilnahmegebühr:
Je Mannschaft 35,00 € (inkl. 14,00 € Teilnahmeentgelt DBSV)
Zahlungsmodalitäten:
Die Teilnahmegebühr (Startgeld) muss spätestens am 15.September 2024 auf folgendem
Konto gutgeschrieben sein:
Landesbetriebssportverband Schleswig-Holstein e.V
IBAN: DE78 2307 0700 0335 9080 00
Verwendungszweck: 1.DBM TT 2er Mannschaft, Name der BSG/FSG/SG und Namen
der Spieler*in
Ohne Angaben des Verwendungszweckes ist eine Gutschrift nicht möglich.
Die Meldung verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtantritt erfolgt keine
Erstattung. Eine Barzahlung am Spieltag ist nicht möglich. Ohne fristgerechte Zahlung der
Teilnahmegebühr ist keine Teilnahme am Turnier möglich.
Austragungsmodus:
Bis 5 Mannschaften spielt “Jeder gegen Jeden“.
Ab 6 Mannschaften wird in den Vorrunden jeweils in Gruppen gespielt.
Klassen mit weniger als 4 Mannschaften entfallen bzw. werden mit anderen Klassen
zusammengelegt.
Wird im Gruppensystem begonnen, so legt der Ausrichter entsprechend der Zahl der
Meldungen in den einzelnen Klassen bei der Auslosung fest, wie dann weiter gespielt wird
(Gruppenspiele oder KO-System)
Alle Entscheidungen erfolgen in drei Gewinnsätzen.
In den Gruppenspielen spielt “Jeder gegen Jeden“.
In den Gruppenspielen müssen alle Spiele absolviert und die Satzergebnisse auf dem
Spiel-Vordruck aufgezeichnet werden, da für das Erreichen der nächsten Runde das
Punkt- oder eventuell auch das Satzverhältnis sowie die Balldifferenz entscheidend sein
kann.
Punktsystem: “Jeder gegen Jeden“. Über die Platzierung entscheidet die größere
Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielen. Unter Spieldifferenzgleichen
entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen. Ist auch
diese bei zwei oder mehreren Mannschaften gleich, so entscheiden deren Spiele
untereinander (Spiel-, Satz- und ggf. Balldifferenz). Das gilt für alle Wettbewerbe.
Absolviert eine Mannschaft nicht alle Spiele in der Gruppe, so werden alle ihre bereits
durchgeführten Spiele in der Gruppe gestrichen und sie scheidet damit aus dieser
Konkurrenz aus.
Spielfolge: Spieler*in 1 gegen Spieler*in 1, Spieler*in 2 gegen Spieler*in 2,
Doppel / Mixed
In der Vereinsspielerklasse ist nach Leistungszahl QTTR/Live PZ aufzustellen.
Die Aufstellung des ersten Spieles ist für alle weiteren Spiele bindend.
Es kommen alle drei Begegnungen in die Wertung
Änderungen behält sich die Turnierleitung vor.
Regeln:
Soweit in dieser Ausschreibung nicht anders bestimmt, gelten die Internationalen
Tischtennis – Regeln sowie die WO des DTTB.
Spielberechtigung:
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Mitglied einer dem Deutschen
Betriebssportverband angehörenden Organisation sein (vgl. zu den weiteren
Voraussetzungen Ziffer 6 a und b der DBSV Rahmenordnung DBM und Turniere, welche
im Auszug dieser Ausschreibung als Anlage beigefügt ist)
Das Turnier ist generell für Spieler*innen der 1. und 2. Bundesliga oder einer
ausländischen gleichwertigen Klassen gesperrt.
Turnierleitung:
Wird vom Ausrichter gestellt.
Sie entscheidet bei Einsprüchen verbindlich und behält sich Änderungen im
Austragungsmodus vor.
Bälle:
Der Marke Jola
Schiedsrichter:
In den Gruppenspielen ist der/ die zuerst aufgerufene Spieler*in oder die für die
entsprechende Gruppe verantwortlich.
Er/Sie holt bei der Turnierleitung den Spielvordruck ab und gibt diesen nach Spielschluss
ordnungsgemäß ausgefüllt wieder bei der Turnierleitung ab.
Die Spieler*innen übernehmen selbst das Schiedsrichteramt.
Bei Streitigkeiten bestimmt die Turnierleitung einen anderen Schiedsrichter.
Haftung:
Veranstalter und Ausrichter haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Ausrichters beruhen. Soweit dem
Veranstalter bzw. dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Veranstalter und Ausrichter haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. In
diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers bleibt unberührt. Sportversicherung:
Die Teilnehmer sind weder durch den Ausrichter noch durch den Deutschen
Betriebssportverband gegen Sportunfälle versichert. Dies liegt alleine in der
Verantwortung jedes Teilnehmers bzw. seiner Betriebssportgemeinschaft, für die er
startet.
Stornierung:
Eine Stornierung der Teilnahme ist nur möglich, wenn diese bis spätestens zum
01.Oktober 2024 dem Ausrichter schriftlich mitgeteilt worden ist.
Bei danach eingehenden Stornierungen oder Nichtantreten besteht kein Anspruch auf
Erstattung des Startgelds.
Ehrenpreise:
Die Teilnehmer auf den Plätzen 1 - 3 in den jeweiligen Klassen erhalten vom Deutschen
Betriebssportverband je eine eigens für diese Meisterschaft geprägte Medaille in Gold,
Silber oder Bronze.
Siegerehrungen:
Findet unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Turnierklasse statt.
Verpflegung:
Im Gebäude der Sporthalle ist eine Gaststätte vorhanden.
Erste Hilfe:
Erstversorgung ist gewährleistet.
Sonstige Kosten:
Anreise- und eventuelle Übernachtungskosten trägt jeder Teilnehmer*in selbst.
Unterkünfte:
Für die Unterkunft sind die Teilnehmer*in selbst zuständig.
Weitere Hinweise:
Die Teilnehmer*innen haben sich spätestens 30 Minuten vor Beginn ihrer Turnierklasse in
der Sporthalle einzufinden.
Teilnehmer*innen, die nach dreimaligem Aufruf nicht antreten, werden aus der
betreffenden Konkurrenz gestrichen.
Die Bestimmungen über korrekte Spielkleidung sind einzuhalten.
Das Tragen weißer Trikots, Shorts, Turn- und Trainingshosen oder Röckchen ist nicht
gestattet. Das Tragen von Trainingshosen kann in Einzelfällen von der Turnierleitung
genehmigt, und muss vor Turnierbeginn beantragt werden. Das Betreten des
Hallenbodens ist nur mit Turnschuhen mit nicht färbender Sohle erlaubt.
Im gesamten Sporthallenbereich einschließlich der Sozialräume ist das Rauchen sowie
das Frischkleben nicht gestattet.
Bezüglich der neuen Kleberegelung wird auf die Veröffentlichungen des DTTB verwiesen.
Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass die Ergebnisse und deren
Auswertung in jeglicher Form sowie Fotos bzw. Filmaufnahmen im Zusammenhang mit
der Berichterstattung über diese Veranstaltung veröffentlicht werden.
Informationen:
Die Ausschreibung mit den Meldeformularen ist auch im Internet unter
www.betriebssport.net abrufbar.
Ort: Lübeck Datum: 14.Dez. 2023
Für den Veranstalter: Für den Ausrichter:
Uwe Tronnier Wolfgang Großmann Stephan Sahmkow
Präsident DBSV-Sportbeauftragter Vorsitzender LBSV S-H
Rahmenordnung für die Durchführung von Deutschen BetriebssportMeisterschaften und sonstigen Turnieren des DBSV
(DBSV-Rahmenordnung DBM und Turniere)
6. Teilnahmeberechtigung
Den speziellen Ausschreibungsbedingungen sind jeweils die folgenden Bedingungen als
Bestandteil hinzuzufügen:
a) Grundsätzliche Voraussetzungen
Grundsätzlich sind Betriebssportvereine/-gemeinschaften bzw. deren Mitglieder
teilnahmeberechtigt, die dem DBSV unmittelbar oder mittelbar angehören.
Die teilnehmenden Betriebssportler müssen zum Zeitpunkt der DBM oder des Turniers
mindestens seit drei Monaten spielberechtigtes Mitglied des entsprechenden
Betriebssportverbandes oder der Betriebssportgemeinschaft/ Sportgemeinschaft sein.
Dies ist durch Spielerpass des jeweiligen Verbandes oder durch schriftliche Bestätigung
des zuständigen Verbandes oder dessen Pass-Stelle zu belegen. Bei schriftlicher
Bestätigung ist der Nachweis nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweises des
Betriebssportlers gültig.
Als Ausnahme hiervon kommt eine "Schnupperteilnahme" von Nichtmitgliedern in
Betracht.
Diese ist bei einer erstmaligen Teilnahme der Person bzw. Mannschaft an einer DBM oder
einem Turnier des DBSV möglich. Der jeweilige Betriebssportler bzw. die Mannschaft hat
jedoch an den Ausrichter ein um 20% erhöhtes Teilnehmerentgelt zu zahlen. Diese
"Schnupperteilnahme" gilt für jede Sportart etc. gesondert.
Weitere begründete Ausnahmen können vom DBSV-Präsidium im Einzelfall zugelassen
werden, wobei die oben festgelegte Erhöhung des Teilnehmerentgelts entsprechend
Anwendung findet.
Die Teilnehmer müssen sich in der Anmeldung der Satzung und den Ordnungen,
insbesondere dieser Rahmenordnung und den in der Ausschreibung enthaltenen
Regelungen ausdrücklich unterwerfen.
Betriebssport ist seinem Wesen gemäß nicht auf die Erzielung von Höchstleistungen
ausgerichtet (s. Ziffer 1 d). Deshalb dürfen grundsätzlich Hochleistungssportler, wie es bei
aktiven Vereinssportlern in der Regel in den Bundesligen der Fall ist, nicht an DBM oder
Turnieren teilnehmen. Ausnahmen regeln die spezifischen Ausschreibungsbedingungen
für die jeweilige Sportart. Diese sind mit dem Präsidium des DBSV abzustimmen.
An der Teilnahme interessierte Mannschaften oder Betriebssportler bewerben sich um
eine Zulassung. Der Verband, dem die Mannschaft bzw. der Betriebssportler angehört,
entscheidet, ob die Bewerbung in Ordnung geht und bestätigt dies durch Mitunterschrift
der Anmeldung.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Teilnahmeberechtigung führt zum Ausschluss
aus dem Wettbewerb.
b) Spezielle Zulassungsbedingungen
In Abhängigkeit von der jeweiligen Sportstättenkapazität wird für jede DBM und jedes
Turnier sowohl bei Einzel- als auch bei Mannschaftswettbewerben die mögliche
Teilnehmerzahl individuell vom Ausrichter festgelegt. Dabei soll der Ausrichter
sicherstellen, dass der Titelverteidiger der letzten DBM bzw. des letzten Turniers in der
entsprechenden Sportart einen Startplatz angeboten bekommt.
Jedes ordentliche Mitglied des DBSV und die Landesverbände Mittelrhein, Niederrhein
und Westfalen müssen aber pro ausgeschriebener DBM bzw. ausgeschriebenem Turnier
jeweils mindestens 1 Teilnehmer bzw. 1 Mannschaft melden können.
Bei dann verbleibender freier Restkapazität wird die Teilnahme nach der Reihenfolge
des Eingangs der Meldungen berücksichtigt.
Eine optimale Nutzung der verfügbaren Sportstättenkapazitäten setzt voraus, dass die
Verbände spätestens bis zu einem vom Ausrichter vorgegebenen Termin eine verbindliche
Teilnehmerbestätigung gegenüber dem Ausrichter abgeben.
Der DBSV schreibt nicht vor, wie die Teilnehmer an einer DBM oder einem Turnier zu
ermitteln sind. Es bleibt den Verbänden vorbehalten, wie sie ein vorgegebenes Kontingent
beschicken. Diese Regelung bietet den Verbänden die Chance, bereits im Vorfeld zu einer
DBM oder eines Turniers attraktive Wettbewerbe zur Ermittlung der Teilnehmer
durchzuführen.
Der DBSV kann auf Antrag Qualifikationsturniere ausrichten lassen, wenn dadurch die
Durchführung der DBM oder des Turniers organisatorisch deutlich erleichtert wird. Für die
Ausrichtung eines Qualifikationsturniers hat der jeweilige Ausrichter dem DBSV eine vom
Präsidium festzusetzende Gebühr zu entrichten. Für Qualifikationsturniere können vom
Präsidium des DBSV gesonderte Richtlinien erlassen werden. Im Übrigen gelten die
Regelungen dieser Rahmenordnung für Qualifikationsturniere entsprechend.
c) Sportversicherung
Der DBSV hat im Rahmen seiner Verbandshaftpflichtversicherung diese Veranstaltungen
versichert. Mitversichert ist in diesem Rahmen auch die gesetzliche Haftpflicht der vom
DBSV beauftragten Ausrichters für den Fall, dass diese für diese Tätigkeit keinen eigenen
Versicherungsschutz genießen.
Die Teilnehmer an DBM und Turnieren haben sich gegen Sportunfälle und
Haftpflichtansprüche selbst zu versichern. Diese Verpflichtung haben die entsendenden
Betriebssportvereine/-gemeinschaften eigenverantwortlich zu gewährleisten. Die
Teilnehmer sind darauf in der Ausschreibung hinzuweisen.
Stand: November 2011



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